Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB") der TV Magazin und Media GmbH & Co. KG (nachstehend 
"TV Magazin & Media") AGB TV Magazin & Media, Fassung Mai 2009

 

A) Generelles


§ 1 Geltung
(1) Die AGB gelten für alle Geschäftsabschlüsse über Print-, Internet- und Fernsehwerbung, die von TV Magazin & Media im Auftrag Dritter (nachstehend "Auftraggeber") hergestellt wird. 
Die AGB gelten auch für
künftige Geschäftsabschlüsse zwischen TV Magazin & Media und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Überlassung einer Ausfertigung der AGB bedarf.
(2) Stehen die AGB mit Bedingungen des Auftraggebers in Widerspruch, so gehen die AGB von TV Magazin & Media vor, auch wenn TV Magazin & Media den anderen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(3) Änderungen der AGB werden bekannt gegeben und dem Auftraggeber auf Wunsch übersandt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats
schriftlich widerspricht.

 

§ 2 Auftrag
(1) Angebote der TV-Magazin und Media GmbH und Co. KG, im weiteren hier "TV Magazin & Media" genannt, sind freibleibend.
(2) Auftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen TV Magazin & Media und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung von Werbung.


Der Auftrag kommt wirksam zustande, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung von TV Magazin & Media bestätigt worden ist oder das Auftragsformular entsprechend ausgefüllt wurde. Weichen Auftragserteilung und Auftragsbestätigung inhaltlich von einander ab, kommt der Auftrag mit dem von TV Magazin & Media bestätigten Inhalt zustande, falls der Auftraggeber der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 48 Stunden nach deren Zugang gegenüber TV Magazin & Media schriftlich widerspricht. Schweigen des Auftraggebers gilt als Annahme.
(3) Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende durchgeführt. TV Magazin & Media ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. 
Bei Auftragserteilung durch Agenturen behält sich TV Magazin & Media das Recht vor, Auftragsbestätigungen auch an den Agenturkunden weiterzuleiten.


(4) Soweit TV Magazin & Media vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag Rechte oder Eigentum an Sachen übertragen werden, nimmt TV Magazin & Media die jeweilige Übertragung an.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung der Leistungen von TV Magazin & Media erfolgt gemäß den im Auftrag vereinbarten Preisen, gegebenenfalls gemäß der vereinbarten Preisliste von TV Magazin & Media. Änderungen der Preisliste im Laufe der Vertragszeit treten 8 Wochen nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber in Kraft. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung vom Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TV Magazin & Media bis spätestens 2 Wochen vor dem Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich zu erklären. Andernfalls setzt sich das Auftragsverhältnis zu den geänderten Preisbedingungen fort.
Zahlungen des Auftraggebers haben unverzüglich bei Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen.
(2) Bei Aufträgen mit einem höheren Auftragswert als 2.500,00 kann TV Magazin & Media eine sofort fällige Abschlagzahlung bis zur Höhe von 30 % des jeweiligen Gesamtauftragsvolumens verlangen.
(3) Storniert der Auftraggeber den Auftrag aufgrund eines vereinbarten Stornierungsvorbehalts, ist TV Magazin & Media berechtigt, die Zahlung einer Stornierungspauschale zu verlangen.
Die Stornierungspauschale beträgt 5% des vereinbarten Auftragsvolumens. Sie erhöht sich auf 20% bei Stornierungen, die kurzfristiger als 20 Tage und auf 50% bei
Stornierung, die kurzfristiger als 7 Tage vor dem vereinbarten Liefer-/Erstausstrahlungstermin erfolgen. Bei Produktionsaufträgen kann TV Magazin & Media anstatt der Stornierungspauschale vom Auftraggeber die Vergütung aller bis zum Eingang der Stornierung bereits erbrachten Produktionsleistungen verlangen.
(4) TV Magazin & Media ist berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung der vereinbarten Vergütung zu verlangen, wenn der Auftrag aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, vor allem wenn bei Sendeaufträgen die Ausstrahlung unterbleibt, weil der Auftraggeber Sendematerial - vgl. C) § 6 (1) - nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt hat.
(5) Bei der Verwendung von Werken aus dem Repertoire der GEMA oder sonstigen Verwertungsgesellschaften sind diese für den Auftraggeber nur dann vergütungsfrei, wenn sie
durch die von TV Magazin & Media mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften direkt abgeschlossenen Vereinbarungen abgegolten sind. Weitergehende Vergütungszahlungen hat ausschließlich der Auftraggeber zu tragen.


§ 4 Eigentumsvorbehalt, Sicherungsrechte
(1) Der Auftraggeber übereignet TV Magazin & Media auflösend bedingt bis zur vollständigen Erfüllung aller vertraglichen Pflichten des Auftraggebers alle Gegenstände, insbesondere
Sendematerial - vgl. C) § 6 (1) -, Bild- und Tonträger einschließlich etwaiger Anwartschaften, die auf seine Veranlassung zur Durchführung des Auftrags an TV Magazin & Media übergeben wurden.
(2) Soweit dem Auftraggeber von TV Magazin & Media gemäß Abschnitt B) das Eigentum und die Fernsehrechte an einer Sendung übertragen werden, erfolgt die Übertragung aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Erfüllung aller vertraglichen Pflichten des Auftraggebers.
(3) TV Magazin & Media ist unbeschadet ihr zustehender gesetzlicher Sicherungsrechte berechtigt, die vorstehenden Sicherungsrechte gemäß (1) und (2) nach eigenem Ermessen durch freihändige Veräußerung oder andere Verwertungsmöglichkeiten und ohne Rücktritt vom Vertrag auszuüben.


§ 5 Programmverantwortung für unsere Homepage www.FirmenTrendErfolge.de
(1) TV Magazin & Media trägt als Veranstalter die rundfunkrechtliche Programmverantwortung für jede Sendung.
(2) Im internen Auftragsverhältnis ist der Auftraggeber für die inhaltliche und redaktionelle Gestaltung der Sendung verantwortlich. Er garantiert, dass die Sendung nicht gegen gesetzliche oder andere Bestimmungen (insbesondere das Hessischen Privatrundfunkgesetz, den Rundfunkstaatsvertrag, die Programmrichtlinien der Landesmedienanstalten
- vor allem deren jeweilige gemeinsame Werberichtlinien -, die europäischen Fernseh- und Medienrichtlinien und sonstige europäischen rundfunkrechtlichen Vorschriften) verstößt. Der Auftraggeber garantiert ferner, dass die Sendung nicht gegen sonstige werbe- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt und durch die Sendung keine Rechte Dritter verletzt werden.Eine Haftung hierfür übernimmt TV Magazin & Medi nicht.


§6 Aufbewahrung von Material
Für den Auftraggeber hergestelltes oder von ihm beigestelltes Material (z.B. Bild- und Tonträger) oder zur Ausstrahlung übergebenes Sendematerial - vgl. C) § 6 (1) - wird von TV Magazin & Media bis zur Dauer von fünf Werktagen nach vertragsgemäßer Abnahme bzw. letztmaliger Ausstrahlung der Sendung unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf der unentgeltlichen Aufbewahrungsfrist ist TV Magazin & Media berechtigt, das Material an den Auftraggeber zurückzusenden oder vom Auftraggeber die Zahlung einer Aufbewahrungsvergütung zu verlangen.


§ 7 Haftung
Die Haftung von TV Magazin & Media für eigenes oder zurechenbares Verschulden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. TV Magazin & Media haftet in keinem Fall für Mängelfolgeschäden.Der Haftungswert bei der Schaltung von Anzeigen erstreckt sich höchsten bis zum Nettowert der Anzeige für eine einmalige Schaltung abzüglich der üblich gewährten Rabatte. Eine Haftung bei Nichtveröffentlichung der Anzeige in Folge höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Auch für Satzfehler übernimmt TV Magazin & Media keine Haftung.Sollte eine Anzeige fehlerhaft durch TV Magazin & Media veröffentlicht worden sein, gewährt TV Magazin & Media dem Auftraggeber eine kostenlose Ersatzanzeige in gleicher Größe,Form,Gestaltung und Preis.


§ 8 Garantien
Verstößt der Auftraggeber gegen eine von ihm gegenüber TV Magazin & Media übernommene Garantie, hat TV Magazin & Media die gesetzlichen Rechte und kann verschuldensunabhängig Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, TV Magazin & Media von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von allen Kosten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Garantie entstehen, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, freizustellen.


§ 9 Leistungsverweigerungs- und Rücktrittsrecht
TV Magazin & Media ist berechtigt, geschuldete Leistungen zu verweigern oder von dem Auftrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber ihm obliegende Vorleistungs- oder Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat, oder für TV Magazin & Media nicht vorhersehbare und/oder nicht zu vertretende Änderungen des Programms erfolgen, insbesondere infolge Maßnahmen der Aufsichtsbehörde,
oder begründete Zweifel daran bestehen, dass eine Sendung nicht im Einklang mit rundfunkrechtlichen Bestimmungen - vgl. A) § 5 (2) - steht. In diesen Fällen sind
jegliche Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Eine Verpflichtung, Sendungen vor Durchführung des Auftrages anzusehen und zu prüfen; trifft TV Magazin & Media nicht.
Dies gilt auch für etwaige Verweise innerhalb der Sendung auf Website-Adressen, Telefonnummern und deren Inhalt.


§ 10 Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, einschließlich der Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Per Telefax oder email übermittelte Texte genügen der Schriftform. Sofern TV Magazin & Media bei fernmündlich erteilten Aufträgen, Dispositionen, Textdurchsagen sowie Angaben auf Einschaltplänen auf die Einhaltung des Schriftformerfordernisses verzichtet hat, trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler.


§ 11 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
(1) Sollte eine Bestimmung des Auftrags oder der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Auftrags und der AGB im Übrigen nicht berührt. In
diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, welche dem mit der ungültigen Bestimmung verfolgten Zweck am
nächsten kommt und wodurch dieser Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann.
(2) Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe.

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